12 Jul DIG fordert: Keine Diskriminierung Israels durch das Europäische Parlament!
Auf der heutigen Plenarsitzung des Europäischen Parlaments in Straßburg soll über den Bericht über die Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat, die Kommission und den Vizepräsidenten der Kommission / Hohen Vertreter der Union für Außen-und Sicherheitspolitik zu den Beziehungen zur Palästinensischen Behörde beraten werden. Im Vorfeld hat die Deutsch-Israelische Gesellschaft alle deutschen Europaabgeordneten angeschrieben, einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses an das Plenum mit der Formulierung, “, „bei der Pflege der Beziehungen der EU zur Palästinensischen Behörde ihr Bedauern über die begrenzten Fortschritte bei den Untersuchungen des IStGH zu Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, insbesondere zum Verbrechen der Apartheid, die in den besetzten palästinensischen Gebieten begangen wurden, zum Ausdruck zu bringen und sich zu verpflichten, dem IStGH und seinem Ankläger dabei zu helfen, die Ermittlung und die Strafverfolgung voranzutreiben“ nicht zuzustimmen. Diese Formulierung soll dem Vernehmen nach abgeschwächt aufgenommen werden.
Volker Beck, Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, erklärt dazu:
Wir wenden uns dagegen, Israel einseitig an den internationalen Pranger zu stellen, indem seine Verfolgung und Verurteilung durch den Internationalen Strafgerichtshof propagiert wird.
Die Anrufung eines internationalen Tribunals ist in diesem Fall absolut unverhältnismäßig und stellt einen weiteren Baustein einer internationalen Kampagne gegen Israel dar, ganz im Sinne Léon Poliakovs „Israel ist der Jude unter den Staaten“. Üblicherweise erfolgt die Anrufung eines internationalen Gerichtshofs erst dann, wenn das Rechtssystem eines Staates nicht in der Lage ist, die rechtssichere und unabhängige Ahndung von Verbrechen durchzuführen. Davon kann in Israel, der einzigen Demokratie im Nahen Osten, nicht die Rede sein.
Die unabhängige israelische Justiz hat bei Verdachtsfällen von Rechtsverletzungen durch Militär und Sicherheitskräfte immer wieder ermittelt, bei den entsprechenden Voraussetzungen angeklagt und die Gerichte haben auch entsprechend geurteilt.
Der Oberste Gerichtshof Israels hat unabhängig in vielen Rechtsfragen auch für palästinensische Kläger entschieden.
Dem Europäischen Parlament kommt hier auch in der Diskussion um die Justizreform hier eine hohe Verantwortung zu:
Das bestehende Rechtssystem Israels, das trotz aller Unzulänglichkeiten, die ihm wie jedem anderen Rechtsstaat dieser Erde innewohnen, sollte in seiner Funktionsfähigkeit und Bedeutung unterstützt werden. Als solches hat es nicht nur, aber besonders im Nahen Osten, eine Vorbildfunktion, deren Verlust ein schwerer Rückschlag für die Demokratie weltweit wäre und dessen Auswirkungen nur schwer einschätzbar sind.